Digitalbonus Bayern

Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern zur Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Digitalisierung und IT-Sicherheit.
Die aktuelle Laufzeit des Programms ist bis 31.12.2027 festgelegt.

Ob moderne Cloud-Lösungen, die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse, innovative KI-Anwendungen oder der Schutz Ihrer IT-Infrastruktur – wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Mit individueller Beratung und maßgeschneiderten Konzepten finden wir gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

Mit dem Digitalbonus Plus werden besonders innovative Digitalisierungsprojekte gefördert. Dazu zählen unter anderem Anwendungen aus den Bereichen Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, Robotik, Automatisierung sowie digitale Zwillinge.

Voraussetzung ist ein klar erkennbarer Innovationsgrad, der über bestehende Standardlösungen hinausgeht.

Mit dem Digitalbonus Plus erhlaten Sie ienen Zuschuss von bis zu 30.000€. Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Aufwendungen. 

Mit dem Digitalbonus Standard werden zahlreiche Digitalisierungsmaßnahmen gefördert. Dazu zählen beispielsweise ERP- und CRM-Systeme, Dokumentenmanagement, Warenwirtschaftslösungen, Branchensoftware, Kunden- und Bewerberportale sowie Lager- und Logistiklösungen. 

Auch individuelle Softwareanpassungen zur Optimierung von Geschäftsprozessen können förderfähig sein.

Mit dem Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500€. Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Aufwendungen. 

Mit dem Digitalbonus Standard werden zahlreiche Digitalisierungsmaßnahmen gefördert. Dazu zählen beispielsweise ERP- und CRM-Systeme, Dokumentenmanagement, Warenwirtschaftslösungen, Branchensoftwar sowie Lager- und Logistiklösungen. 

Auch individuelle Softwareanpassungen zur Optimierung von Geschäftsprozessen können förderfähig sein.

Mit dem Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500€.
Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Aufwendungen. 

Mit dem Digitalbonus Plus werden besonders innovative Digitalisierungsprojekte gefördert. Dazu zählen unter anderem Anwendungen aus den Bereichen Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, Robotik, Automatisierung sowie digitale Zwillinge.

Voraussetzung ist ein klar erkennbarer Innovationsgrad, der über bestehende Standardlösungen hinausgeht.

Mit dem Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000€.
Der Fördersatz beträgt 50% der förderfähigen Aufwendungen. 
Wer bekommt die Förderung?

Kleine Unternehmen der gewerblichenWirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Als ein kleines Unternehmen gilt jede rechtliche und organisatorisch selbstständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und: 
– weniger als 50 Mitarbeiter
– und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. 

Die Förderung umfasst Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit:
  • Digitalisierung: Gefördert werden Projekte zur Entwicklung, Einführung oder Optimierung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmensprozessen. Dazu zählen auch die Migration sowie die Modernisierung von IT-Systemen und Anwendungen, beispielsweise durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitalen Zwillingen oder modernen Simulationstechnologien.
  • IT-Sicherheit: Unterstützt werden Maßnahmen zur Einführung oder Weiterentwicklung von Sicherheitskonzepten und Prozessen, die zum Schutz der IT-Infrastruktur und Unternehmensdaten beitragen.
Förderfähig sind insbesondere:
  • Leistungen externer Dienstleister sowie die für das Vorhaben erforderliche IKT-Software.
  • Aufwendungen für die Implementierung der entwickelten Lösung, beispielsweise Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen und technische Dokumentationen.
  • Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Lösung. Diese können mit bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben berücksichtigt werden.
  • Bei Projekten im Bereich Robotik kann zusätzlich die benötigte Roboter-Hardware gefördert werden.
  • Bei Maßnahmen zur IT-Sicherheit können außerdem erforderliche Hardware-Komponenten wie Firewalls, Backup-Lösungen oder Netzwerksicherheitskomponenten in die Förderung einbezogen werden.

Während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (01.07.2024 – 31.12.2027) kann je ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden, insgesamt sind zwei Anträge möglich. 

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